| Ein Vertrag bzw. eine Anmeldung beim Veranstalter Buschkerle wird verbindlich mit der Auftragserteilung durch den Kunden. In angemessener Zeit erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung. Bei mündlicher Auftragserteilung wird der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung seitens Buschkerle wirksam.
Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden diese in Absprach der beiden Parteien ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich oder sonstig Gewollten am nächsten kommt.
Zahlungsbedingungen
Mit der Auftragserteilung werden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises fällig, die verbleibenden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des festgelegten Veranstaltungspreises sofort fällig. Bei Anmeldungen von Einzelpersonen zu Veranstaltungen ist die festgelegte Teilnahmegebühr bis spätestens 7 Tage vor Beginn zu zahlen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie in den jeweiligen Veröffentlichungen des Veranstalters Buschkerle ausdrücklich bekannt gegeben werden.
Rücktritt des Kunden
Stornierungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Der Rücktritt wird gültig ab Eingang der schriftlichen Erklärung bei Buschkerle. Erhoben wird jedoch anteilig vom Gesamtpreis bzw. der Teilnahmegebühr eine Aufwandsentschädigung für unsere Vorbereitungen und den blockierten Termin:
- Bis 28 Tage vor dem Termin 10%
- Bis 14 Tage vor dem Termin 25%
- Bis 7 Tage vor dem Termin 45%
- Bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn 60%
Aufgrund des Vertrages bzw. der Vereinbarungen nachweislich entstandene Kosten von Partnern, Dienstleistern müssen vom Kunden übernommen werden, inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuern.
Versicherungsschutz
Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Anmeldung eine Kopie der Haftpflichversicherung vorlegen. Bei besonderen Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko werden die Mehrkosten der Spezialversicherer auf die Teilnehmer umgelegt.
Haftung
Der Veranstalter Buschkerle kann selbstverständlich nicht die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmenden und ebenso wenig die Unversehrtheit von mitgebrachten Sachgütern der Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Risiken der Veranstaltung sind den Kunden / Teilnehmern bekannt.
Buschkerle und seine Partner haften insbesondere nicht
- bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer,
- bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der aktuelle Versicherungsschutz bezieht die Zeiten der Hin- und Rückfahrten ausdrücklich mit ein.
- für Risiken, die nicht vorhersehbar und / oder nicht beeinflussbar und / oder nicht zu vertreten sind.
- Werden Gegenstände aus dem Materialbestand des Veranstalters Buschkerle beschädigt oder zerstört, müssen diese seitens der Teilnehmer durch Zahlung des Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.
- Buschkerle ersetzt Materialien der Teilnehmer nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden der Mitarbeiter zurück zu führen ist.
Mitwirkungspflicht
Um die Funktion unseres Sicherheitskonzepts zu gewährleisten, verpflichten sich die Teilnehmer, den Anweisungen der Mitarbeiter / Teamer von Buschkerle Folge zu leisten.
Teilnahmeeinschränkungen
und Ausschluss
Buschkerle ist berechtigt, die Anmelde oder den Vertragsabschluss von Einzelpersonen und Gruppen ohne Angabe der Gründe abzulehnen.
Bei extremen, stark abweichenden Verhaltensweisen von Teilnehmern sind die Mitarbeiter von Buschkerle zum sofortigen Ausschluss derselben ohne weitere Angabe der Gründe berechtigt.
In Hinblick auf Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die generell als Teilnehmer gerne gesehen sind, behält sich Buschkerle vor, die Annahme von Anmeldungen oder Vertragsabschlüssen bei bestimmten Veranstaltungen von der Einsicht in Gesundheitsbescheinigungen abhängig zu machen.
Unwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Datenschutz
Buschkerle verpflichtet sich, die Daten seiner Teilnehmer nicht an Dritte zu überlassen. Ausgenommen sind Partner, die entsprechende Informationen im Sinne der Durchführung geplanter Veranstaltungen benötigen und verwenden.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes des Veranstalters Buschkerle vereinbart. Zuständig ist das Amtsgericht Bonn.
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